AGB

Für Kurse, die in den Niederlanden durchgeführt werden, gilt der Text niederländischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Text der deutschen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NorthWest Kiteboarding.

v 01-01-2021 – German

§1 Kursteilnehmer- und Mieterkreis
Teilnahme- und Mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, um den Kite-Sport bzw. SUP-Sport ohne Gefahr für sich und andere ausüben zu können. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Kitekurs, Kite-Miete bzw. SUP-Kurs, SUP-Miete ist die Fähigkeit, mindestens 15 Min. im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

§2 Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu einem Kitekurs bedarf der Schriftform (Email). Gleiches gilt für Abschluss des Kurs- bzw. Mietvertrages in der Form eines Kurs-Vouchers, zugleich Invoice. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt nach der Fix-Buchung und Versand des jeweiligen Kurs-Vouchers bzw. Invoice werden 50% des jeweiligen Kurspreises bzw. des umgerechneten Betrags der noch ausstehenden Stunden einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/-mieter gestellt wird. Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Kursausschreibung gemäß Internet in den Kitekursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag, Temperaturen unter 10°C), bei Zerstörung des Kitesurfmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus und plötzlicher Immobilität. Geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet sofern ein vergleichbares Alternativ-Angebot unterbreitet werden kann, gebuchte, nicht verbrauchte Stunden bleiben gültig bis 1 Jahr nach Invoice-Datum. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich verhaltenswidrig verhalten - sowohl vor Ort als auch über Internet - oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Geleistete Zahlungen werden diesen nicht zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§3 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

§4 Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten. Bei allen Kitekursen sind Brillen gegen Verlust zu sichern und Schmuck wie Ringe ab zu tun. Änderungen im Kursverlauf aufgrund von Witterungsbedingungen, sind nicht immer auszuschließen. Bei Unmöglichkeit der Durchführung im abgesprochenen Zeitraum wird ein neuer Kurstermin vereinbart.

§5 Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitematerials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, das Kitematerial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Kitematerials durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/ Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/ Mieters.

§6 Haftung
Wir haften für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitematerials. Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen! Bei selbst- und fremd verursachten Schäden trifft den Teilnehmer/ Mieter eine Anzeigepflicht. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/ Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Schmuck, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

§7 Zusätzliche Kursbedingungen
Flexibilität und Mobilität ist bei kaum einer anderen Wassersportart so gefragt wie beim Kitesurfen. Ortswechsel für die besten Lernbedingungen ist ein Standard. NorthWest Kiteboarding bietet diese Flexibilität und Mobilität an und sorgt für einen reibungslosen organisatorischen Ablauf und den Materialtransport. Anfahrten zu den Alternativ-Spots und zeitliche Mehraufwendungen müssen vom Teilnehmer geleistet werden.

§8 Zusätzliche Vermietbedingungen
NorthWest Kiteboarding ist berechtigt, die Übergabe der Kiteausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt (min. VDWS Lizenz Level 5, Watersportverbond Modul 6, IKO-Level 3). Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Im Übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.

§9 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. Marcus Marcus

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